Als Kellnerin mache ich zum Feierabend eine Geldabrechnung. Das müßte doch zur Arbeitszeit gehören oder?
Ab 10 Stunden im Restaurant wieviel Pausenzeit steht mir zu?
Hallo Nicole,
die Abrechnung, soweit sie notwendig ist bzw. von Dir erwartet wird, gehört natürlich zur Arbeitszeit. Wenn Du nicht mehr bezahlt wirst, also wenn die Arbeitszeit vorbei ist, kannst Du nach Hause gehen und mußt nicht noch abrechnen.
Wenn die tägliche Arbeitszeit neun Stunden überschreitet, besteht Anspruch auf mindestens 45 min Pause. Das muß nicht am Stück sein, sondern kann auch geteilt werden, aber die einzelnen Pausen müssen dann mindestens 15 min dauern.
10 Stunden Arbeitszeit sollten übrigens die Ausnahme bleiben, zulässig sind laut Gesetz 8 h, ausnahmsweise, aber nicht dauerhaft, kann bis auf zehn Stunden ausgedehnt werden.
Mehr zum Thema Arbeitszeit steht hier:
http://www.dgb-jugend.de/studium/jobben/dein_recht/arbeitszeit_pausen
Mehr zum Thema "Arbeit in der Gastronomie" steht in unserer Broschüre "Stimmt so!", die Du hier findest:
http://www.dgb-jugend.de/studium/mehr_infos/publikationen#nebenjob
Viele Grüße
Andreas Schackert
students at work
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