Beratungsforum

Einkommenssteuer Werksstudent

Hallo,

ich bin während des ganzen Jahres 2011 als Werksstudent beschäftigt gewesen. Insgesamt habe ich in der Zeit knapp über 13.000€ brutto verdient. Damit bin ich ja, weil über 8.000€, Steuerpflichtig.
Mit Lohnsteuer, Kirchensteuer und Soli komme ich auf ca. 450€ die mir laut Verdienstbescheinigung abgezogen wurden.

Kann ich diese über eine Einkommenssteuererklärung eigentlich zurück bekommen? Oder müsste ich sogar was nachzahlen? Den auf dem PDF http://www.dgb-jugend.de/neue_downloads/data/2010-07_uebersicht_steuerlast_und_einkommen_layout.pdf steht ein Steuerbetrag von 927€!?
Liebe Grüße

Daniel


Re: Einkommenssteuer Werksstudent

Hallo Daniel,

vielen Dank für Deine Nachricht.

Aus der Ferne läßt es sich sehr schwer einschätzen, wie die individuelle Einkommensteuerpflicht gestaltet ist. Grundsätzlich gilt aber:

1. Wurde die Einkommensteuer im Rahmen des Lohnsteuerabzuges vom Arbeitgeber direkt vom Bruttoentglkt abgezogen und ans Finanzamt abgeführt und bestehen keine weiteren Einkünfte über die aus dem Arbeitsverhältnis hinaus, solltest Du keine weiteren Einkommensteuerforderungen zu gewärtigen haben.

2. Wenn Du Werbungskosten hattest, die höher als die derzeitige Pauschale von 1000 €/Jahr liegen oder andere Kosten oder Ausgaben, die die Steuerschuld irgend mindern können, kann es sich durchaus lohnen, eine Steuererklärung abzugeben und auf diese Weise einen Teil der bereits gezahlten Steuern zurückzuerhalten.

Ob das in Deinem Fall der Fall ist, läßt sich, wiegesagt, aus der Ferne kaum abschätzen.

Was die von Dir angeführte Übersicht angeht, so ist sie in der Tat mißverständlich und zudem vor allem nicht mehr aktuell, ich habe sie daher nun entfernt. Vor allem kann diese pauschale Tabelle die individuelle Höhe z.B. der Vorsorgeaufwendungen, die das zu versteuernde Einkommen weiter senken, nicht berücksichtigen.

Viele Grüße
Andreas Schackert
students at work

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