Hallo zusammen,
ich habe eine Frage die evtl. nicht ganz in euren Bereich fällt, ich hoffe ihr könnt mir trotzdem eine Antwort geben.
Mein Studium habe ich abgeschlossen und unterrichte zur Zeit an einem Berufskolleg unter anderem WiPo und wollte mit den SuS etwas zum Thema Arbeitsrecht machen. Da einige noch Minderjährig sind findet das JArbSchG Anwendung. Beim durchlesen dieses, ist mir aber der Geltungsbereich nicht klar geworden. Für Minderjährige das leuchtet ein. Aber gilt es jetzt für alle Azubis? Auch wenn sie bei Beginn der Ausbildung bereits 18 sind? Was ist wenn sie in der Ausbildung 18 werden?
Ich hoffe ihr könnt mir helfen.
Mit kollegialen Grüßen
Johannes
Lieber Johannes,
das Jugendarbeitsschutzgesetz gilt für Arbeitnehmer/innen, Auszubildende etc., soweit sie noch nicht volljährig sind. Wenn sie volljährig werden, gelten nur noch die ganz normalen Regelungen des Arbeitsschutzes, z.B. das Arbeitszeitgesetz. Und Wenn sie Auszubildende sind, gelten, ganz gleich, wie alt sie sind, natürlich auch die Regelungen des Berufsbildungsgesetzes
Ich habe auf die Schnelle nicht geprüft. ob es Übergangsvorschriften gibt, das werde ich noch herausfinden und sende Dir hgierzu separat Nachricht.
Mit solidarischen Grüßen
Andreas Schackert
students at work
P.S.: Das ist ja eine schöne Mailadresse ;-)
Wozu überhaupt Gewerkschaften - das fragt sich nicht nur mancher deutsche Arbeitgeber: "What have the unions ever done for us?" aus Australien jetzt mit deutschen Untertiteln! Mehr Videos auf dem ver.di-Campus-Kanal aus dem Ruhrpott.
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