Hallo,
allen ein gesundes neues Jahr 2012.
Bei mir steht ab 01.03.2012 nach meiner letzten Prüfungsperiode mein Mastersemester an.
Die Firma in welcher ich meine Masterarbeit schreibe schaltet mir vor das Masterandenverhältnis ein 2 Monatiges Praktikum zu 38 Wochenstunden, welches dann in einen Masterandenvertrag mit 6 Monaten Laufzeit über geht.
Meine Frage ist ob dies gängig bzw. allgemeine Praxis ist oder ob ich dies so akzeptieren kann?
Der Stundenlohn würde nach jetzigem Stand umgerechnet bei ca. 2,5 € liegen...
Vielen Dank für eure Antworten im Voraus.
Viele Grüße
Philipp
Hallo Philipp,
auch dir ein frohes Neues.
Die von dir beschriebene Situation ist nicht unüblich.
Wichtig ist, dass du darauf achtest, dass die jeweiligen Grenzen von Praktikum und Masterandenverhältnis eingehalten werden.
In beiden gibt es spezifische Regelungen für die Einstufung in der Sozialversicherung und du solltest darauf achten, das der Übergang entsprechend eingehalten wird, damit für dich keine Nachteile entstehen.
Dafür hier nochmal nähere Informationen zum 'Freiwilligen Praktikum':
praktikum http://www.dgb-jugend.de/studium/praktika/im_praktikum/freiwilliges_praktikum
und zum Masterandenverhaltnis:
http://www.dgb-jugend.de/studium/jobben/jobarten/diplomanden
Ob der 'Stundenlohn' von 2,50€ für dich akzeptabel ist, musst du überlegen. Es gibt leider keine einheitlichen Regelungen und so ist die Vergütung Verhandlungssache. Sinnvoll wäre es natürlich, wenn die Höhe dem Bafög entsprechend wäre, und du auch davon Leben kannst.
http://www.dgb-jugend.de/studium/praktika/vor_dem_praktikum#verguetung
Wenn du noch Fragen hast, melde dich gern nochmal.
Einen lieben Gruß,
Nelo Locke
students at work
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