Hallo,
habe schon eine Weile recherchiert, jedoch für diesen speziellen Fall noch keine Lösung gefunden.
Bin Student, mein Problem,:
- Bin bei Arbeitgeber A als Werksstudent in der Gleitzone tätig, sprich nur gestaffelte RV-Abgaben, Steuerklasse I.
- Bin bei Arbeitgeber B in Minijob tätig, sprich SV-frei und steuerfrei, da dies der erste Mini-Job ist.
- Ist zusätzlich bei Arbeitgeber C eine kurzfristige Beschäftigung möglich, in der ich über 400 € im Monat verdienen kann und für diesen Job komplett von der SV befreit bin?
Habe gelesen, dass eine kurzfristige Beschäftigung neben einer SV-pflichtigen Beschäftigung ODER einem Mini-Job sozialversicherungsfrei wäre, aber gilt dass auch wenn man eine SV-pflichtige Beschäftigung UND einen Mini-Job hat?
Kurzfristig wäre wirklich kurzfristig, sprich innerhalb der rechtlichen 2 Monate in der vorlesungsfreien Zeit (wegen 20h/Regel pro Woche bzw. 26 Wochen über 20h im Jahr weiß ich bescheid). Wäre ja auch nicht "berufsmäßig", da ich ja in erster Linie Student bin und zusätzlich einen "SV-pflichtigen-Hauptjob" in der Gleitzone (+ einen regelmäßigen Minijob) hab, somit das Einkommen aus kurzfristiger Beschäftigung nicht unbedingt für meinen "Lebensunterhalt" benötige.
Falls das nicht gehen sollte, bleibt wohl nur die Alternative sich bei Arbeitgeber C auch als Werksstudent einstellen zulassen, jedoch würden dann wieder die RV-Beiträge abgezogen werden, auf Steuerklasse 6 müsst ich wohl in beiden Fällen arbeiten.
Würd mich freuen, wenn Ihr durch seht und mir helfen könnt.
Beste Grüße, Daniel
Lieber Daniel,
du kannst diese drei Jobs miteinander kombinieren. Wichtig ist, dass die kurzfristige Beschäftigung nicht steuerfrei ist. Alle weiteren Infos hast du ja schon.
Einen lieben Gruß
Nelo Locke
students at work
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