Hallo!
Ich befinde mich momentan in einem Promotionsstudium und habe nun einen Werkstudentenvertrag unterschrieben.
Jetzt musste ich lesen, dass Studenten in einem Promotionsstudium nicht mehr als Werkstudenten zählen. Was heißt das für die Abgaben der Sozialversicherung und die Krankenkasse? Muss ich beides vollständig und am Gehalt gemessen selbst zahlen? Wie ist das rechtlich geregelt?
Vielen Dank und Grüße!
Liebe Christine,
Als Promotionsstudentin zählst du in der Sozialversicherung nicht mehr als Studentin. Das bedeutet, wie du schon ganz richtig schreibst, dass du voll sozialversicherungspflichtig wirst, sobald dein Einkommen die Grenze von 400€ überschreitet.
Die Sozialversicherung besteht aus vier Zweigen:
Krankenversicherung, Pflegev., Arbeitslosenv. und Rentenv.
Die Beiträge sind prozentual festgelegt und die Höhe entscheidet sich nach deinem Gehalt.
Im Moment:
Kranken-(derzeit 15,5 %) und Pflegeversicherung (derzeit 1,95%), Arbeitslosenv. 1,5 % und die Rentenv. 19,6%.
Die Beiträge werden 50/50 von Arbeitnehmerin und Arbeitgeber gezahlt.
Hier auch noch zwei Links auf unserer Homepage:
Promotion und Krankenkasse: http://www.dgb-jugend.de/studium/dein_studium/dein_studiengang/promotion?search&h={%27query%27:%20u%27promotion%27,%20%27parser%27:%20%27txng.parsers.de%27}
Allgemeines zur Sozialversicherung: http://www.dgb-jugend.de/studium/jobben/sozialversicherung
Wichtig kann noch sein, dass du mit deinen Arbeitgeber_innen darüber sprichst, weil es für die ebenso wichtig ist, dass dein Status ein anderer ist, als wenn du reguläre Studentin wärst.
Wenn du noch Fragen hast, melde dich gern nochmal.
Mit freundlichen Grüßen,
Nelo Locke
students at work
Wozu überhaupt Gewerkschaften - das fragt sich nicht nur mancher deutsche Arbeitgeber: "What have the unions ever done for us?" aus Australien jetzt mit deutschen Untertiteln! Mehr Videos auf dem ver.di-Campus-Kanal aus dem Ruhrpott.
mehr...