Hi,
ich habe im Oktober 2011 einen auf 3 Monate befristeten Job begonnen. Zu meinem regulären 400 Euro-Job. Zu Beginn meiner Tätigkeit, als ich den Vertrag als Teilzeitbeschäftigte (17,5 Stunden/ Wochenarbeitszeit) unterzeichnet habe, wurde mir mitgeteilt, dass der Arbeitgeber meine Krankenversicherung anteilig übernimmt (was er auch im ersten Monat tat), weil ich ja nicht mehr als Studentin krankenversichert, sondern pflichtversichert bin. Allerding hat der Arbeitgeber dies einfach abgeändert, und mich als Werksstudent angemeldet wodurch ich jetzt einen hohen Betrag (ca. 800 Euro) an die Krankenkasse zahlen soll. Ist dies rechtens?
Liebe Yvonne,
das hört sich ja nicht sehr gut an.
Meine erste Frage ist direkt, für welchen Zeitraum sollen diese 800€ von der Krankenkasse zu bezahlen sein?
Und auch die Frage, wieviel du denn in diesem Job verdienst/ verdient hast? Wenn du über 400€ kommst, ist es möglich, dass du ganz regulär als Werkstudentin angemeldet bist.
Eventuell ist es sogar möglich, dass deine Beschäftigung als 'Kurzfristige Beschäftigung' gilt. Da fehlen mir ein paar Infos.
In beiden Fällen (also sobald der 2. kein Minijob ist) gilt:
Wenn du nicht über deinen Arbeitgeber versichert bist und das monatliche Einkommen unter 840 € liegt, wird ein Mindestbeitrag für die Kranken- und Pflegeversicherung fällig. Dieser Mindestbeitrag ist mehr als doppelt so hoch wie der Beitrag zur studentischen Kranken- und Pflegeversicherung.
(siehe http://www.dgb-jugend.de/studium/jobben/sozialversicherung/krankenversicherung#freiwillige_krankenversicherung)
Das gilt für dich vorallem deshalb, weil du aus der 'Studentischen KV' rausgefallen bist, durch dein Alter.
Wenn du unter 20h/Woche arbeitest, ansonsten aber reguläre Studentin bist, gilt dennoch weiterhin die Regelung für Werkstudenten.
(siehe http://www.dgb-jugend.de/studium/jobben/jobarten/werkstudenten#werkstudentenstatus)
Danach ist es zulässig, wenn du nicht voll Sozialversicheurngspflichtig bist, also auch deinen KV-Beitrag alleine zahlst.
Die andere Möglichkeit ist eben, dass deine befristete Beschäftigung als 'Kurzfristig' angemeldet wurde, dann besteht auch keine Sozialversicherungspflicht und du müsstest ebenfalls deine Krankenkasse allein bezahlen.
(siehe http://www.dgb-jugend.de/studium/jobben/jobarten/kurzfristige_jobs)
In jedem Fall ist es sehr ätzend, dass dein Arbeitgeber dich nicht davon unterrichtet, dass dein Status anders ist, als besprochen.
Ich kann so aus der Ferne natürlich euer Arbeitsverhältnis schlecht beurteilen, aber oft kann es helfen ein Gespräch zu suchen.
Ich hoffe, mehr Klarheit geschaffen zu haben.
Wenn du noch Fragen hast, kannst du dich gern nochmal melden,
oder die Beratung im Campus Office vor Ort in Anspruch nehmen:
http://www.dgb-jugend.de/studium/beratung_vor_ort#mainz
Mit lieben Grüßen
Nelo Locke
students at work
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