Beratungsforum

SV-pflichtiger Werksstudent

Hallo,
also bei mir ist das ganze etwas kompliziert. Ich habe mich als Werksstudent beworben, und hab die Stelle auch bekommen. Dabei bin ich vom 1.12.11-30.3.12 vollzeit eingestellt. Ausserhalb der Vorlesungsfreien Zeit. Ausserdem hatte ich auch schon meine Abschlussprüfung. Bin aber noch immatrikuliert, habe also eine Immatrikulationsbestätigung abgegeben.
Ich wusste nicht, dass ich damit gegen die Regeln einer Werksstudententätigkeit verstoße und die zuständige Personalabteilung wusste das anscheinend auch nicht.... denn ich bekam einen Arbeitsvertrag als Werksstudent. Dacht dann bis 22.12.11 dass ich SV-frei bin, da mich ja nie jemand darauf hingewiesen hat, dass ich SV-pflichtig bin. Für mich war Werksstudent = SV-frei. Am 22.12.11 habe ich dann von der Personalabteilung kurz und knackig gesagt bekommen, dass ich voll SV-pflichtig bin. Nunja, da ich ja tatsächlich gegen die gesetzlichen Regeln der Werksstudententätigkeit verstoße sehe ich das ja dann irgendwo ein... Wie auch immer nun zu meinen Fragen:
1. Bin ich dann offiziell überhaupt noch Werksstudent? Ich bin ja jetzt voll SV-pflichtig.
2. Für die Werksstudentenzeit muss ja eine kurzfristige Beschäftigung vorliegen, die ich mit den 4 Monaten überschreite... aber: im Kalenderjahr 2011 habe ich ja nur 1 Monat gearbeitet und ich dachte, dass gilt immer für ein definiertes Jahr. Müsste ich dann nicht theoretisch für Dez 2011 SV-frei sein? 1 Monat vollzeit während Vorlesungszeit ist ja erlaubt... oder fällt das dann auch weg, da ich meine Prüfung schon abgeschlossen habe.
Zusammengefasst: Ich würde einfach gerne wissen ob das Vorgehen meines Arbeitgebers bzw. meiner Personalabteilung (die Personen mit denen ich persönlich Kontakt habe wussten davon auch nichts, die können nix dafür) bzgl. meiner SV-pflicht korrekt war, oder ob ich zumindest für Dez 2011 SV-frei sein hätte müssen?
Vielen Dank und freundliche Grüße,
Andi


Re: SV-pflichtiger Werksstudent

Hallo Andreas,
Da ist ja wirklich etwas kompliziert, vorallem scheint mir da aber einiges durcheinander.
Zunächst mal sind als Werkstudent zu arbeiten und eine kurzfristige Beschäftigung zwei verschiedene Dinge, die auch unabhängig voneinander funktionieren.

Eine kurzfristige Beschäftigung (kB) funktioniert für dich möglicherweise.
1. Wenn du zusammengerechnet nicht mehr 2 Monate oder nicht mehr als 50 Kalendertage arbeitest liegt eine kB vor.
2. Dauert eine kurzfristige Beschäftigung über den Jahreswechsel hinaus an, werden nur die Arbeits-/Kalendertage, die im jeweiligen Kalenderjahr liegen, bei der Berechnung berücksichtigt. Eine Vollzeitbeschäftigung vom 15. November 2008 bis zum 14. Februar 2009 erlaubte also weitere kurzfristige Beschäftigungen im Jahr 2008 (13 Kalendertage) und im Jahr 2009 (15 Kalendertage).
siehe auch: http://www.dgb-jugend.de/studium/jobben/jobarten/kurzfristige_jobs

Wenn diese Kriterien zutreffen, ist es möglich, dass du völlig SV-frei bleibst für den gesamten Zeitraum. Es gibt keine Sonderregelungen für Studierenden bei kurzfristigen Beschäftigungen.

Als Werkstudent gelten anderen Regeln. Der Status als Werkstudent liegt vor, wen du unter 20h/Woche arbeitest. Damit bist du nur in der RV-pflichtig, die Krankenkasse und Pflegeversicherung wird über den regulären Studierendenbeitrag abgegolten.
In diese Kategorie zu fallen ist solange möglich, wie du noch immatrikuliert bist, also auch obwohl du deine Prüfungen schon gemacht hast. Erst wenn du von der Uni automatische exmatrikuliert wirst, verlierst du deinen Studierendensonderstatus und wirst ganz regulärer Arbeitnehmer und voll SV-pflichtig.
siehe auch: http://www.dgb-jugend.de/studium/jobben/jobarten/werkstudenten

Es ist üblich, dass Personalabteilungen mit der Einstufung von Studierenden durcheinander kommen. Ich würde vorschlagen, da nochmal ein Gespräch zu suchen und rauszufinden, als was sie dich denn jetzt überhaupt angemeldet haben.
Ich hoffe das hilft dir weiter!
Einen lieben gruß
Nelo Locke
students at work

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