Hallo,
ich studiere seit dem Winter 2011 und gehe nebenher arbeiten.Ich bin derzeit Minijobberin in meinem früheren Ausbildungsbetrieb.Für eine andere Abteilung desselben Betriebs möchte ich nun zusätzlich eine einmalige Arbeit übernehmen, die dann als freie Mitarbeit abgerechnet werden soll.Es handelt sich dabei um eine Arbeit, die ich ein einziges Mal machen würde, also auch nur ein mal eine Summe überwiesen bekäme, danach nicht mehr. Nun habe ich gesagt bekommen, dass ich nicht beides machen kann und dass ich mich entscheiden müsste: Entweder Minijob oder freie Mitarbeit. Stimmt das?Wie sind da die rechtlichen Grundlagen und was für Möglichkeiten habe ich nun? Vielen Dank im Voraus für die Hilfe! Liebe Grüße, Lana
Du darfst deswegen nicht Selbstständig und als Minijobber tätig sein, weil beide Seiten u. U. die Abgaben hinterziehen.
Somit ist nur Angestelltenverhältnis bei dir möglich, zumal du nur für diese eine Firma tätig bist und sonst Richtung Scheinselbstständigkeit rutscht.
Wozu überhaupt Gewerkschaften - das fragt sich nicht nur mancher deutsche Arbeitgeber: "What have the unions ever done for us?" aus Australien jetzt mit deutschen Untertiteln! Mehr Videos auf dem ver.di-Campus-Kanal aus dem Ruhrpott.
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