Beratungsforum

zweiter Job

Hallo,

bin im 6 Semester und habe Werkstudentenvertrag mit 80 Std. und 900 € pro Monat. Da ich im nächsten Semester nur noch meine Bachelorarbeit schreibe, habe ich 2 Tage pro Woche übrig, die ich gerne für Praxis einsetzen würde.

Meine Frage: sollte ich einen weiteren Job aufnehmen, würde ich alleine alle SV-Beiträge tragen oder die mit dem Arbeitgeber teilen?
Sollte ich ein freiwilliges unbezahltes Praktikum für ca. 15 Std. aufnehmen, würde mein Werkstudentenstatus unberührt bleiben?

Olga.


Re: zweiter Job

Liebe Olga,

ob du eine Praktikum oder einen weiteren Job machen solltest kann ich für dich nicht entscheiden.
Wenn du einen weiteren Job annimmst und damit über die 20h in der Woche kommst tritt eine volle Sozialversicherungspflicht ein. Du musst die gesamten SV-Beiträge aber nicht alleine tragen, sondern teilst dir die Kosten mit deinem Arbeitgeber.
Solltest du ein freiwilliges Praktikum machen, tritt auch eine SV-Pflicht ein. Wird kein Praktikumsentgelt gezahlt, muß der Arbeitgeber trotzdem eine Pauschale (ca. 25 €/Monat) für die Rentenversicherung entrichten. (siehe auch http://www.dgb-jugend.de/studium/praktika/im_praktikum/freiwilliges_praktikum)
Und auch wenn du kein Geld dafür bekommst, überschreitest du die 20h in der Woche und verlierst dein Werkstudentenprivileg.

Für weitere Fragen kannst du dich gern nochmal melden oder die Beratung vor Ort in Anspruch nehmen:
http://www.dgb-jugend.de/studium/beratung_vor_ort#hamburg
Einen lieben Gruß
Nelo Locke
students at work

neuer Kommentar



Was lernen

Wozu überhaupt Gewerkschaften - das fragt sich nicht nur mancher deutsche Arbeitgeber: "What have the unions ever done for us?" aus Australien jetzt mit deutschen Untertiteln! Mehr Videos auf dem ver.di-Campus-Kanal aus dem Ruhrpott.

mehr...