Hallo,
ich bin Student und werde das auch für die nächsten beiden Jahre bleiben. Ich bekomme ein Stipendium (Höchstsatz) und bin in der studentischen Krankenversicherung. Ich arbeite 9 Monate im Jahr (September-Mai) als studentische Hilfskraft an der Uni für unter 400 Euro im Monat.
Nun habe ich das Angebot bekommen, in diesem und im nächsten Sommer je ein Buch zu übersetzen. Das würde ich aus finanziellem, fachlichen und persönlichen Interesse auch gerne tun.
Muss ich mich jetzt als Freiberufler beim Steueramt melden und wenn ja, kann ich nach Beendigung des Auftrages ganz normal wieder als SHK arbeiten? Gilt für mich die Grenze des Steuerfreibetrages von rund 8000 Euro dann auf den zusammengezählten Betrag aus Honorar und Vergütung? Muss ich befürchten, mein Stipendium gekürzt zu bekommen, das ja wie Bafög berechnet wird?
Vielen Dank!
Lieber Martin,
wenn du den Auftrag für die Übersetzung als Freiberufler bekommst, musst du dich beim Finanzamt als selbstständig tätig melden. Eine freiberufliche Tätigkeit kann mit deiner Anstellung als SHK kombiniert werden.
Zu beachten sind dabei zwei Ebenen.
Zum einen die Sozialversicherung. Auf dieser Ebene werden die beiden Beschäftigungen finanziell nicht zusammen gerechnet. Die SHK-Regelung kann aber beeinflusst werden, wenn du die Grenze von 20h/Woche überschreitest. Hier gilt: Die Arbeitszeiten aus allen Tätigkeiten (auch selbständige Arbeit) werden zusammengezählt, sie dürfen zusammen 20 h nicht überschreiten - obwohl man nur in der abhängigen Beschäftigung von dem Sonderstatus profitiert.
(siehe auch http://www.dgb-jugend.de/studium/jobben/jobarten/werkstudenten)
Ansonsten tritt eine Rentenversicherungspflicht ein, wenn du auf Dauer vorwiegend für einen Auftraggeber tätig bist, über 400€/Monat verdienst und niemanden beschäftigst, der aus dieser Tätigkeit mehr als 400 Euro bezieht.
(siehe auch http://www.dgb-jugend.de/studium/jobben/jobarten/freiberufler#sozialversicherung)
Zum anderen: Die Steuer, das hast du ja selbst schon angesprochen. Der Steuerfreibetrag von 8004€ pro Jahr gilt für die gesamte Summe deines Einkommens.
Dazu genauer Infos unter:
http://www.dgb-jugend.de/studium/jobben/jobarten/freiberufler#steuer
und: http://www.dgb-jugend.de/studium/jobben/steuern/steuerklasse#werbungskosten_sonderausgaben
Wenn dein Stipendium, wie du schreibst, nach den Bafögregeln berechnet wird, wird auch dein selbstständiges Einkommen darin mitberechnet werden.
Wenn noch Fragen offen sind, kannst du dich gern nochmal melden oder die Beratung vor Ort in Anspruch nehmen:
http://www.dgb-jugend.de/studium/beratung_vor_ort#potsdam
Einen lieben Gruß
Nelo Locke
students at work
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